Zum Inhalt springen
Dialog·pause®
    • Team·Kernraum
    • Team·Fokusraum
    • Team·Brennraum
  • Thomas
  • Impulse
In den Kontakt gehen
Team·Kernraum Team·Fokusraum Team·Brennraum Thomas Impulse In den Kontakt gehen
Dialog·pause® › AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dialog·pause® · Thomas Rehehäuser
Stand: 24. April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Thomas Rehehäuser, handelnd unter der Marke Dialog·pause® (nachfolgend „Dialog·pause"), und seinen Auftraggebern über Moderation, Workshops, Team- und Führungskräfte-Entwicklung, Trainings sowie damit verbundene Leistungen.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Dialog·pause ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn Dialog·pause in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Dialog·pause erbringt fachliche Dienstleistungen in den Bereichen Moderation, Workshops, Team- und Führungskräfte-Entwicklung und Training. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

(2) Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere wird kein bestimmter Entwicklungs-, Veränderungs-, Konfliktlösungs- oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Dialog·pause sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (E-Mail genügt) bestätigt oder Dialog·pause den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Rahmenbedingungen sicher, insbesondere einen geeigneten Veranstaltungsraum, die benötigte Technik (sofern nicht ausdrücklich von Dialog·pause gestellt), den pünktlichen Beginn sowie die Anwesenheit und Bereitschaft der Teilnehmenden.

(2) Verzögerungen oder Qualitätseinbußen, die auf einer unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von Dialog·pause. Ein dadurch bedingter Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Honorar, Reisekosten, Materialien

(1) Es gilt das im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Honorar. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reisekosten werden nach Aufwand berechnet. Die Entfernung zwischen dem Sitz von Dialog·pause und dem Veranstaltungsort wird für Hin- und Rückfahrt mit 1,00 € je Kilometer berechnet. Übernachtung und Verpflegung werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis berechnet.

(3) Arbeitsmaterialien (z. B. Moderationsmaterial, Handouts, Druckerzeugnisse, Medien) werden im jeweiligen Angebot individuell geregelt. Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen ist, sind sie nicht im Honorar enthalten und werden nach Aufwand berechnet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar wird nach Durchführung der Leistung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Prozessen, die sich über mehrere Monate erstrecken (z. B. Begleitprozesse in der Führungskräfte-Entwicklung), kann die Abrechnung in Etappen nach Abschluss einzelner Module oder Meilensteine erfolgen. Die konkrete Zahlungsstaffel wird im Angebot vereinbart.

(3) Die Aufrechnung gegen Forderungen von Dialog·pause ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin ab oder verschiebt er ihn, wird für den durch die Absage entstehenden Ausfallschaden eine Pauschale fällig. Sie bemisst sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage in Textform bei Dialog·pause und beträgt bezogen auf das vereinbarte Netto-Honorar:

  • bis einschließlich sechs (6) Wochen vor dem Termin: 0 %
  • weniger als sechs (6), jedoch mehr als zwei (2) Wochen vor dem Termin: 50 %
  • ab zwei (2) Wochen vor dem Termin: 100 %

(2) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Dialog·pause durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den tatsächlich entstandenen Schaden.

(3) Zusätzlich zu der Pauschale nach Absatz 1 werden Dialog·pause bereits entstandene und nicht stornierbare Drittkosten (insbesondere Reisekosten, Übernachtungs- und Raumkosten) in tatsächlicher Höhe erstattet.

(4) Eine einvernehmliche Terminverschiebung anstelle einer Absage ist möglich, bedarf jedoch der Bestätigung von Dialog·pause in Textform. Im Fall einer bestätigten Verschiebung wird die Stornopauschale nicht erhoben; bereits entstandene Drittkosten bleiben erstattungspflichtig.

§ 8 Absage durch Dialog·pause

(1) Ist Dialog·pause aus Gründen, die Dialog·pause nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit, Unfall oder sonstige Fälle höherer Gewalt), an der Durchführung gehindert, wird Dialog·pause den Auftraggeber unverzüglich informieren und vorrangig einen Ersatztermin anbieten.

(2) Kommt ein Ersatztermin nicht innerhalb angemessener Frist zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Erstattung frustrierter Raum-, Reise- oder Teilnahmekosten, sind ausgeschlossen, soweit Dialog·pause die Verhinderung nicht zu vertreten hat. § 13 bleibt unberührt.

§ 9 Teilnehmerzahl

(1) Eine im Angebot festgelegte Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl ist vom Auftraggeber einzuhalten. Die Einhaltung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

(2) Unterschreitet die tatsächliche Teilnehmerzahl die im Angebot vereinbarte Mindestzahl, berührt dies die Honorarpflicht nicht. Eine Honorarminderung findet nicht statt.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Dialog·pause und der Auftraggeber behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten personen-, unternehmens- und geschäftsbezogenen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung.

(2) Dialog·pause verpflichtet sich insbesondere, im Rahmen von Workshops, Team- und Führungskräfte-Entwicklungen und Trainings geäußerte persönliche Inhalte der Teilnehmenden streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbefristet über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind oder mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Partei offengelegt werden.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle von Dialog·pause entwickelten oder bereitgestellten Konzepte, Methoden, Prozessdesigns, Präsentationen, Handouts, Arbeitsunterlagen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die daran bestehenden Rechte, insbesondere Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs- und Nutzungsrechte, verbleiben bei Dialog·pause.

(2) Der Auftraggeber erhält an den ihm überlassenen Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum Gebrauch im eigenen Unternehmen und zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck.

(3) Nicht gestattet ist insbesondere:

  • die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung der Unterlagen, auch auszugsweise, außerhalb des internen Gebrauchs;
  • die Weitergabe an Dritte, auch an verbundene Unternehmen außerhalb des vertraglich vereinbarten Teilnehmerkreises;
  • die Nutzung der Unterlagen oder Konzepte für eigene oder fremde Schulungs-, Trainings- oder Beratungsangebote;
  • die kommerzielle Verwertung in jeglicher Form.

(4) Eine abweichende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von Dialog·pause in Textform.

§ 12 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

(1) Aufnahmen von Workshops, Trainings und sonstigen Veranstaltungen in Bild, Ton oder Video sind nur mit vorheriger Zustimmung von Dialog·pause und aller Teilnehmenden in Textform zulässig.

(2) Heimlich angefertigte Aufnahmen sind untersagt. Dialog·pause ist berechtigt, bei einem Verstoß die weitere Durchführung der Veranstaltung abzubrechen; die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.

§ 13 Haftung

(1) Dialog·pause haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  • im Umfang einer von Dialog·pause übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Bestimmung sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Dialog·pause bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Dialog·pause.

§ 14 Datenschutz

(1) Dialog·pause verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Soweit im Rahmen der Veranstaltung personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung für diese Daten beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber den Teilnehmenden erfüllt sind.

(3) Soweit Dialog·pause im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien auf Verlangen einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schwerin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dialog·pause ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Dialog·pause®
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Institut NSD
  • Impulse
Dialog·Impulse

Wenn mir etwas begegnet, das mich inspiriert, schreibe ich dir. Kein Rhythmus. Kein Funnel. Nur Substanz · wenn es etwas zu sagen gibt.

Mit dem Absenden willigst du ein, dass Dialog·pause® deine Daten zur Zusendung von Impulsen speichert und verarbeitet. Du kannst dich jederzeit über den Abmeldelink in jeder E-Mail austragen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

© 2026 Dialog·pause® · Thomas Rehehäuser · Alle Rechte vorbehalten.

Dialog·Impulse · Unregelmäßige Gedanken zu Führung und Dialog